Viele Klagen gegen Reiseveranstalter und Tourismusunternehmen hatten in der letzten Zeit vor Gericht Erfolg und der um seine Urlaubsfreuden gebrachte Kunde konnte sich über Entschädigungen freuen. Wenn es auch in Ihrem Urlaub ein deutliches Missverhältnis zwischen Katalogbeschreibungen bzw. Werbeversprechen und der Realität vor Ort gab, dann sollten Sie es nach einer erfolglosen ersten Forderung nach Preisminderung mit einer Klage auf Reisepreisminderung versuchen. Beachten Sie hierbei jedoch unbedingt die gesetzlichen Ausschlussfristen.
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