Der Vertrag für eine Tagespflege eignet sich für die zeitweise Betreuung von Kindern durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. Hier können die Einzelheiten der Betreuung rechtssicher und detailliert geregelt werden. Wenn die vereinbarte Betreuung dem Tagesbetreuungsausbaugesetz und damit den öffentlichen Beurteilungsmaßstäben und Qualifizierungsansprüchen genügt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach § 24 SGB VIII beantragt werden.
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