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Kfz-Kaufvertrag (Privatkauf)

Augen auf beim Auto(ver-)kauf. Was Vielen nicht bewusst ist: auch als Privatverkäufer haftet man. Der vielzitierte Hinweis "Dies ist ein Privatverkauf" ist in keinem Fall ausreichend. Um die Risiken einer Haftung zu minimieren, sollten Sie den Verkauf Ihres Autos grundsätzlich vertraglich regeln. Auch wenn es sich um Personen aus Ihrem Bekanntenkreis handelt! Ebenfalls ist ein Gewährleistungsausschluss hilfreich um unvorhersehbare Ansprüche im Voraus einzukalkulieren.


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Nachgefragt!

Kfz-Kaufvertrag (Privatkauf)

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Von der Formulierung "gekauft wie gesehen" raten wir ab, da sie unklar und schwammig ist. Als Privatverkäufer können Sie die Haftung für zugesicherte Eigenschaften (z.B. Unfallfreiheit) nicht ausschließen.

Sie können jedoch die Haftung für Sachmängel ausschließen, die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind und dem Verkäufer unbekannt waren (also das, was man mit "gekauft wie gesehen" im Allgemeinen meint). Hierzu gibt es sogar ein BGH-Urteil.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Sehr geehrter Herr Mansurow,

ein Ausschluss der Gewährleistung ist nur bei einem Privatkauf möglich.
Die Formulierung "im Kundenauftrag" ist bei einigen Händlern ein beliebter "Trick", um die Gewährleistung zu umgehen.
Inwieweit der Händler ein solches "Agenturgeschäft" abschließen konnte, hängt von den näheren Umständen ab.
Zunächst einmal gilt: Wenn Sie das Auto bei einem Händler gekauft haben, konnten Sie daher nicht von einem Privatverkauf ausgehen, es sei denn das die Umstände eindeutig darauf hindeuteten.
Entscheidend dürfte beispielsweise sein, wer auf dem Vertrag unterschrieben hat und wer als Vertragspartner eingetragen ist. Zumal ja die Formulierung "im Kundenauftrag" nicht einmal zwingend bedeutet, dass dieser Kunde als Privatperson verkauft. Möglich wäre ja auch, dass er sein Firmenfahrzeug verkauft. Insgesamt kommt es also ganz stark auf die Umstände im Einzelfall an. Es gibt hierzu ein BGH-Urteil vom 26. 1. 2005 (VIII ZR 175/04) NJW 2005, 1039.

Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich im Einzelfall rechtlich beraten zu lassen und sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, falls der Händler die Gewährleistung verweigert.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Was muss ich bei einem Privatkauf beachten?

Auch bei dem privaten Verkauf von Fahrzeugen hat der Käufer unter Umständen einen Anspruch auf Gewährleistung. Die bloße Tatsache, dass Sie im Vertragstext einen Haftungsausschluss vereinbaren, ist nicht immer ausreichend. Angaben zum Zustand des Fahrzeuges und vorherigen Unfallschäden müssen der Wahrheit entsprechen, denn der Käufer darf sich auf Ihre Zusicherungen berufen. Hatte ein Pkw mehrere Vorbesitzer, so sollten Sie dies klipp und klar in den Vertragstext aufnehmen.

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