Sie können Ihre Einbauküche in der neuen Wohnung nicht mehr verwenden? Wenn Ihr Nachmieter bereit ist, Ihnen die Geräte und Möbel gegen ein Entgelt abzunehmen, dann sollten Sie den Kaufvertrag schriftlich festhalten. Auch beim Kauf unter Privatleuten können unter Umständen später Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Um dem entgegenzuwirken können Sie alle relevanten Punkte im Vertrag regeln. Schriftlich können Sie mithilfe diees Musters die Gewährleistung ausdrücklich ausschließen und den Käufer auf eventuelle Mängel genau hinweisen.
Insbesondere wenn Möbel oder Geräte in eine Wohnung eingebaut wurden, vereinbaren Vor- und Nachmieter häufig Übernahmen einzelner Gegenstände. Bei größeren Gütern wie einer Einbauküche ist es sinnvoll, sich durch einen Kaufvertrag abzusichern. Grundsätzlich gilt bei einem Kaufgeschäft eine zweijährige Gewährleistungspflicht. Privatpersonen können diese jedoch durch eine Klausel ausschließen und sind somit im Schadensfall nicht in der Pflicht.
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Ausfüllfunktion im Formular "Kaufvertrag über eine Einbauküche" (PDF)
Ausfüllfunktion im Formular "Kaufvertrag über eine Einbauküche" (DOC)
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