Sehr geehrte Frau Hapke,
leider handelt es sich um einen weit verbreiteten Irrglauben, dass man als Käufer grundsätzlich ein 14-tägiges Rückgaberecht hat. Das gilt ausschließlich für Verträge, die über das Internet geschlossen wurden. Denn dort hat der Kunde nicht die Möglichkeit die Ware so zu prüfen, wie es in einem Laden möglich ist.
Für Waren, die in einem normalen Geschäft gekauft wurden kommt eine Rückgabe nur in Frage, wenn sie mangelhaft sind. Die Tatsache, dass die Couch zu groß ist, ist kein Mangel, da Sie die Größe vorher ausmessen konnten. Falls aber beispielsweise der Verkäufer Ihnen bestimmte Maße genannt hat, die nicht stimmen, könnten Sie sich auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft berufen.
Rechtlich gesehen, haben Sie - nach der bisherigen Schilderung der Situation - also keinen Anspruch auf Rückgabe der Couch. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Möbelhäusern (zum Beispiel ein schwedisches), die Ihren Kunden für einige Wochen ein freiwilliges Rückgaberecht einräumen. Darauf sollten Sie hinweisen und an die Kulanz des Möbelgeschäfts appellieren.
FORMBLITZ-Redaktionsteam