Bei der Gründung eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins (e.V.) ist das Gründungsprotokoll eine notwendige formelle Voraussetzung. Damit wird die Eintragung in das Vertragsregister bzw. die Beantragung der Gemeinützigkeit beim Finanzamt sichergestellt. Im Gründungsprotokoll werden die Gründungsversammlung, die entsprechenden Tagesordnungspunkte, die Vereinssatzung, die Mitgliedsbeiträge, die Wahl des Vereinsvorstands und der Beisitzer und Rechnungsführer festgehalten.
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