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GEZ-Abmeldung

Die Gebühreneinzugszentrale ist bei vielen Bürgern nicht gerade beliebt. Zweifelhaftes Programm für viel Geld, so denkt mancher. Umso besser, wenn Sie einen trifftigen Grund haben Ihre Geräte dort abzumelden und die GEZ-Gebühr zu sparen. Nutzen Sie dieses Formular, das Sie einfach direkt am Bildschirm Ihres PC oder Mac ausfüllen können.


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Die FORMBLITZ Update-Garantie

Mit der FORMBLITZ Update-Garantie haben Sie stets ein aktuelles und rechtssicheres Dokument zur Hand, das allen Anforderungen der neuesten Rechtsprechung entspricht. Sobald die FORMBLITZ-Redaktion das jeweilige Dokument an eine geänderte Rechtslage anpasst, erhalten Sie dieses innerhalb von 14 Tagen kostenlos per E-Mail. Die Update-Garantie gilt vom Kaufdatum an für einen Zeitraum von genau fünf Jahren.

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Nachgefragt!

GEZ-Abmeldung

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Herr Maring,

den Antrag auf Gebührenbefreiung wegen Schwerbehinderung müssen Sie direkt auf der Internetseite der GEZ herunterladen. Dort füllen Sie den Antrag zunächst online aus und drucken ihn dann aus und unterschreiben ihn. Die aktuellen Unterlagen, die Ihre Schwerbehinderung nachweisen, müssen Sie hinzufügen. Alle Informationen finden Sie hier:
https://teilnehmerdienste.gez-service.de/WFEBus/befreiung/GezAntragBefreiungGebuehrErfassung.jsp?start=y

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Hallo! Um Befreiung von den GEZ-Gebühren zu bekommen, können Sie telefonisch einen Antrag stellen oder Online auf der GEZ Seite gleich den Antrag ausfüllen.
Mit freundlichen Grüßen

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Weitere Produktinformationen

Wenn Sie sich Ihrer Rundfunkgebühren entledigen wollen, müssen Sie dafür sorgen, dass sich kein Rundfunkgerät mehr in Ihrem Haushalt befindet. Da die Gebühreneinzugszentrale auch für Geräte Geld haben möchte, die zwar nicht funktionsfähig sind, deren Funktionsfähigkeit jedoch relativ einfach wieder hergestellt werden kann, müssen Sie gebührenpflichtige Rundfunkgeräte wie Fernseher oder Radio entweder unwiderruflich zerstören und entsorgen lassen oder veräußern. Wer trotz Abmeldung weiterhin Rundfunkgeräte bereithält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die unter Umständen mit Bußgeldern bestraft werden kann. Achten Sie darauf, dass Sie zeitgleich mit der Abmeldung Ihren Dauerauftrag oder die Einzugsermächtigung der GEZ aufheben. 

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