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Untermietvertrag für Gewerberäume mit Bürogemeinschaft

Wollen Sie als Mieter von Gewerberäumen mit anderen eine Bürogemeinschaft gründen? Dann sollten Sie sich vertraglich absichern. In dieser Vertragsvorlage kominieren wir die Untervermietung mit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Als Hauptmieter bleiben Sie dabei dem Vermieter für Mietzahlungen und eventuelle Schäden verantwortlich. Treffen Sie daher klare Regelungen mit Ihren Vertragspartnern. Egal, ob es um die Vermietung einzelner Zimmer oder ganzer Etagen geht: Unsere Vorlage lässt sich bequem am Computer editieren und passgenau an Ihre vertraglichen Vorstellungen anpassen.


Rechtssicher und aktuell, von Experten erstellt:

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Die FORMBLITZ Update-Garantie

Mit der FORMBLITZ Update-Garantie haben Sie stets ein aktuelles und rechtssicheres Dokument zur Hand, das allen Anforderungen der neuesten Rechtsprechung entspricht. Sobald die FORMBLITZ-Redaktion das jeweilige Dokument an eine geänderte Rechtslage anpasst, erhalten Sie dieses innerhalb von 14 Tagen kostenlos per E-Mail. Die Update-Garantie gilt vom Kaufdatum an für einen Zeitraum von genau fünf Jahren.

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Mit der FORMBLITZ Update-Garantie haben Sie stets ein aktuelles und rechtssicheres Dokument zur Hand, das allen Anforderungen der neuesten Rechtsprechung entspricht. Sobald die FORMBLITZ-Redaktion das jeweilige Dokument an eine geänderte Rechtslage anpasst, erhalten Sie dieses innerhalb von 14 Tagen kostenlos per E-Mail. Die Update-Garantie gilt vom Kaufdatum an für einen Zeitraum von genau fünf Jahren.

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MS Word, 11 Seiten, 315 KB


Nachgefragt!

Untermietvertrag für Gewerberäume mit Bürogemeinschaft

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Frau Nunner,

zwar bieten wir eine Vorlage mit der Sie eine Praxisgemeinschaft gründen können (Vertrag für eine ärztliche Praxisgemeinschaft), ob der Vermieter dies akzeptieren muss, hängt jedoch von den besonderen Umständen im Einzelfall ab. Unter Umständen kann der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran haben, dass die Räume nur von einem einzelnen Arzt belegt werden. Denn durch mehrere Ärzte erhöht sich beispielsweise die Abnutzung der Räume und auch die Frequentierung des Treppenhauses durch Patienten, wodurch andere Bewohner des Hauses unter Umständen gestört werden. Generell hat der Vermieter bei einer Untervermietung das Recht die Miete zu erhöhen. Das pauschale Verbot einer Untervermietung ist jedenfalls nur im Wohnraummietrecht unzulässig. Bei der Vermietung von Gewerberäumen gelten andere Maßstäbe.

Ob für Ärzte Ausnahmen gelten, können wir leider nicht beantworten. Ohne nähere Kenntnis des Mietvertrages und der näheren Umstände können wir leider keine genauere Einschätzung der Rechtslage geben. Wir raten Ihnen dringend, sich mit einem Rechtsanwalt oder einer Mieterberatung in Verbindung zu setzen, die Ihren Einzelfall berurteilen können.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Inhalt des Untermietvertrages

§1 Mietgegenstand, Vertragszweck und Rücktrittsrecht des Mieters
§2 Bürogemeinschaft
§3 Berufsausübung, Geschäftsführung und gegenseitige Vertretung
§4 Dauer von Mietverhältnis und Gesellschaft
§5 Mietzins, Nebenkosten und Mietzahlung
§6 Kaution
§7 Bauliche Veränderungen, Instandhaltung und -setzung, Pflege der Mietsache
§8 Schilder, Automaten und Markisen
§9 Schönheitsreparaturen
§10 Kleinreparaturen und Wartungsarbeiten
§11 Aufstellen von Maschinen, Lagerung von Gegenständen und Abstellen von Fahrzeugen
§12 Verkehrssicherungspflicht
§13 Konkurrenzschutz
§14 Weitere Untervermietung, Aufnahme weiterer Gesellschafter und Gebrauchsüberlassung an Dritte
§15 Übergabe der Mietsache
§16 gemeinsam zu nutzendes Inventar
§17 Technische Geräte
§18 Personal
§19 Haftung des Vermieters
§20 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
§21 Betretungs- und Besichtigungsrecht des Vermieters
§22 Tierhaltung
§23 Kündigung des Vertrages
§24 Ausscheiden aus der Gesellschaft und Rückgabe der Mietsache
§25 Schriftform
§26 Besondere Vereinbarungen
§27 Salvatorische Klausel

Falls die Räume möbliert sind, sollten Sie bezüglich des Inventars einen gesonderten Vertrag abschließen.

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