Sie haben sich für eine Personengesellschaft mit Kommanditisten entschieden. Dann finden Sie hier den richtigen Mustertext, um alle dafür notwenigen Klauseln und Vertragspunkte in den Vertrag einzuarbeiten. Da Sie keine notarielle Beurkundung benötigen (außer, Sie wollen als Einlage eine Immobilie oder ein Grundstück leisten), ist die Gründung mit wenig Kosten und Aufwand verbunden. Allerdings sollten Sie daran denken, dass die Kommanditgesellschaft (KG) unmittelbar nach Unterzeichnung des Gesellschaftvertrages in das Handelsregister eingetragen werden muss.
Kommanditgesellschaften werden immer da gebraucht, wo Händler kleiner und mittelständischer Unternehmer einen Partrner in die Firma einbringen wollen, der selbst nicht an der Geschäftsführung beteiligt ist. Eine Mindesteinlage ist für die KG nicht nötig, was den Einstieg für potentielle Kommanditisten attraktiv macht. Sie kann bar oder als Sacheinlage erfolgen. Allerdings eignet sich die KG nicht für Gründer, die aus dem Umfeld Kunst, Wissenschaft oder freie Berufe stammen.
Eine KG genießt außerdem einen guten Ruf bei Kreditgebern und Banken, da der Komplementär uneingeschränkt haftet. Dafür ist er allein zur Geschäftsführung befugt. Alle übrigen Teilhaber, Kommanditisten genannt, sind in ihrer Haftung auf die Höhe des eingebrachten Kapitals beschränkt.
Wegen der schnellen, einfachen und unbürokratischen Gründung sind Kommanditgesellschaften sehr beliebt. Der vorliegende Gesellschaftsvertrag regelt alle wichtigen Einzelheiten und Vereinbarungen wie Kündigung eines Kommanditisten oder Entnahmen.
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