Nachgefragt!
Generalvollmacht
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Hallo,
die Generalvollmacht berechtigt Sie zur Vornahme verschiedener Rechtsgeschäfte (unter anderem auch zur Vornahme von Bankgeschäften) über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. In Bankangelegenheiten verlangen einige Banken eine besondere Form der Vollmacht. Bitte beachten Sie daher unseren Hinweis und fragen Sie diesbezüglich bei der Bank Ihrer Eltern nach. Ohne Vollmacht haben Sie nach dem Tode Ihrer Eltern nur dann Zugriff auf das Konto, wenn Sie einen Erbschein haben. Da die Ausstellung eines Erbscheins in der Regel einige Zeit dauert, empfiehlt sich eine Vollmacht.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung erteilen, sondern lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Kann ich die Vollmacht auch meinem Lebensgefärten übertragen, damit seine Kinder aussen vorbleiben. Er hat mit ihnen schon seit 25 j keinen Kontakt mehr.
karin wieneke
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Sehr geehrter Herr Thomsen,
eine Vollmacht muss in der Regel nicht vom Notar beglaubigt oder beurkundet werden. Ausnahme: Falls die sich die Vollmacht auch auf Immobiliengeschäfte beziehen soll, muss sie vor einem Notar erstellt werden.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsvollmacht sind nicht in der Generalvollmacht enthalten. Sie benötigen spezielle Formulierungen, um Fragen der medizinischen Behandlung zu regeln. Stellen Sie daher diese Vollmachten separat aus.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Inhalt Generalvollmacht
Die Generalvollmacht umfasst folgende Vorlagen:
- Gerichtliche und außergerichtliche Vorgänge
- Bankangelegenheiten
- Erwerb und Veräußerung
- Annahme und Quittierung von Postsendungen
- Übertragung von Rechten an Grundstücken (nur bei notarieller Vollmacht möglich!)
- Zeichnung und Kündigung von Verträgen
- Regelung von Versorgungsangelegenheiten
- Regelung von Nachlassangelegenheiten
- Erteilung von Untervollmachten
- Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts
Beachten Sie, dass Sie die Echtheit Ihrer Unterschrift auf der Vollmacht für viele Geschäftspartner (z.B. Banken) von einem Notar beglaubigen lassen müssen, damit sie zweifelsfrei gültig ist.
Was kann ich mit der Generalvollmacht regeln?
Wie bereits der Name suggeriert, kann der Bevollmächtigte grundsätzlich alle Rechtsgeschäfte für Sie wahrnehmen. Sie können auf der Vollmacht jedoch eine zeitliche Vorgabe für die Gültigkeit machen oder bestimmte Geschäfte ausschließen. Beachten Sie: Ist die Vollmacht einmal ausgehändigt, so gilt Sie gegenüber dem Vertragspartner und Sie werden rechtlich verpflichtet. Das gilt auch, wenn Sie die Vollmacht bereits widerrufen haben, solange der Vertragspartner hiervon nichts erfährt. Wählen Sie Ihren Bevollmächtigten daher vertrauensvoll aus.
Im Geschäftsverkehr wird in der Regel eine Prokura benötigt, die im Handelsregister eingetragen werden muss. Diese ist nach aupen in immer uneingeschränkt gültig. Im Innenverhältnis kann der Vollmachtgeber die Vollmacht allerdings beschränken.
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