Bildungsurlaub sollte mehr als sein als bezahlte Freizeit. Im Idealfall kehrt ein Arbeitnehmer mit vielen Anregungen von einem mehrtägigen Lehrgang zurück und bereichert so auch die anderen Mitarbeiter der Firma. Engagierte Angestellte halten sich selbstständig über interessante Angebote auf dem Laufenden. Wer an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen möchte, muss allerdings die Erlaubnis vom Arbeitgeber einholen. Der Vordruck ermöglicht die formal korrekte Abwicklung des Vorganges. Bildungsurlaub steht im Übrigen auch Arbeitnehmern zu, die neben dem Job studieren und sich etwa auf Prüfungen möchten.
Bitte beachten Sie: Die Beschäftigten der privaten Wirtschaft in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen (anders als im öffentlichen Dienst) haben keine Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen.
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