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Gemeinschaftliches Testament

Gemeinschaftliche Testamente sind speziell auf Ehepartner zugeschnitten, die sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen wollen. Diese Lösung bietet sich besonders an, wenn Sie über gemeinsamen, größeren Besitz verfügen, der im Falle des Todes eines Partners nicht zugunsten der Erben verkauft werden soll. Im gemeinschaftlichen Testament ist eine Regelung enthalten, mit der Sie bestimmen, dass den Erben, die beim Tod des Erstverstorbenen ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen, auch im Todesfall des anderen Partners nicht mehr als der Pflichtteil zusteht.


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Gemeinschaftliches Testament

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrte Frau Wartmann,

für die Ausgestaltung Ihres Testaments gibt es mehrere Möglichkeiten. Häufig verwenden Eheleute die Form des sogenannten "Berliner Testaments" mit Pflichtteilsklausel. Hier ist die Besonderheit, dass nach dem Versterben eines Ehepartners zunächst der andere Ehepartner Vorerbe für den Anteil der Kinder wird. Er wird dagegen abgesichert, dass die Kinder vor seinem Tod ihren Erbteil an dem Nachlass des erstverstorbenen Elternteils geltend machen. So wird der Lebensstandard des Längerlebenden erhalten und er muss beispielsweise Immobilien nicht verkaufen um die Kinder auszubezahlen. Macht ein Kind dennoch den Pflichtteil geltend wird es enterbt. Wir bieten eine Vielzahl von Ratgebern an, mit denen Sie sich über die Gestaltungsmöglichkeiten von gemeinsamen Testamenten informieren können. Wenn Sie ein Testament ohne Notar errichten, müssen Sie es komplett handschriftlich schreiben (einer der Eheleute) und gemeinsam unterschreiben. Sie sollten in jedem Fall auch ein Datum dazuschreiben.

Bitte beachten Sie, dass hier eine individuelle Rechtsberatung nicht geleistet werden kann. Wir können nur allgemeine Aussagen machen, die im Einzelfall möglicherweise anders zu beurteilen sind. Für eine Rechtsberatung im Einzelfalls sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Bezüglich Ihrer Frage zur Bestellung eines Vormundes antworten wir wie folgt:

Einen Vormund können Sie in einem Testament oder einer Verfügung nicht verbindlich bestimmen. Sie können zwar eine "Sorgerechtsverfügung beider Elternteile" verfassen. Daran ist das Familiengericht allerdings nicht gebunden. Es prüft selbstständig, ob die genannten Personen auch wirklich eine Eignung zur Betreuung der Kinder vorweisen. In der Regel werden aber die Vorschläge der Eltern akzeptiert. Unsere Vorlage für die Sorgerechtsverfügung enthält Hinweise zur Verbindlichkeit der Verfügung. In jedem Fall empfiehlt es sich eine solche Verfügung zu verfassen, an der sich im Ernstfall die Richter orientieren können.

Bitte beachten Sie auch hier, dass sich im Einzelfall eine andere Einschätzung ergeben kann und eine verbindliche Rechtsberatung nur von einem Rechtsanwalt geleitstet werden kann.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Mehr über das gemeinschaftliche Testament

Selten passiert es, dass beide Eheleute zur gleichen Zeit sterben. Ohne eine gemeinschaftliche Lösung im Testament ist es häufig so, dass gemeinsamer Besitz wie ein Haus, eine Wohnung oder ein Auto bei dem Tod eines Partners verkauft werden müssen, um das Vermögen unter den gesetzlichen Erben aufzuteilen. Das bedeutet in den meisten Fällen eine große zusätzliche Belastung für den hinterbliebenen Partner. Mit einer entsprechenden testamentarischen Regelung kann diese Konsequenz umgangen werden. Zwar bleibt der gesetzlich festgelegte Pflichtteilsanspruch für die Nachkommen bestehen, doch mittels einer Klausel kann man sicherstellen, dass dieses Verlangen zum finanziellen Nachteil des jeweils Erbberechtigten ausfällt. Das gelingt durch die Bestimmung, dass derjenige, der auf seinem Pflichtteil besteht, auch nach dem Tod des zweiten Partners nicht mehr als den Pflichtteil bekommt. Das bedeutet gewöhnlich einen deutlichen finanziellen Nachteil, denn der Pflichtteil entspricht nur etwa der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Denken Sie auch daran, dass Testamente vollständig handschriftlich abzufassen und von beiden Eheleuten zu unterschreiben sind. Alternativ können Sie einen Notar aufsuchen, was jedoch mit weiteren Kosten verbunden ist.

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