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Körperschaftsteuererklärung 2010

zur gesonderten Feststellung des Verlustvortrags (ohne Berechnung)

Bei der Körperschaftsteuer wird der Ertrag, sprich die Einnahmen und die Person, versteuert. Sind Sie eine juristische Person und erhalten z.B. Ihr Einkommen aus einer Kapitalgesellschaft oder aus einer Genossenschaft? Dann müssen Sie jährlich Ihre persönliche Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Wenn Sie zusätzlich einen verbleibenden Verlustvortrag haben, dann muss dieser gesondert festgestellt werden. Mithilfe unseres Formulars für das Jahr 2010 können Sie Ihren Verlustvortrag eintragen.


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Körperschaftsteuererklärung 2010

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Sie können unser Formular für die gesonderte Feststellung des Verlustvortrags, einfach und bequem digital ausfüllen und an Ihrem Drucker beidseitig ausdrucken. Achten Sie jedoch darauf, dass das Formular keine Berechnungshilfe enthält.

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