Wer als Angestellter ein Einkommen bezieht und zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kommt um die Erstellung der Anlage N nicht herum. Nutzen Sie diese Vorlage für die Erklärung Ihrer Einkünfte des Veranlagungszeitraumes 2010. Der Vorteil des digitalen Steuerformulars: Schreibfehler bzw. unrichtige Daten können Sie jederzeit korrigieren und den Bogen erst ausdrucken, wenn alles stimmt.
Die dreiseitige Anlage N ist neben dem Mantelbogen das wohl am häufigsten verwendete Steuerformular. Hier erklären Steuerpflichtige den Umfang ihres Gehaltes und geben zudem die Höhe der Werbungskosten an. In den Zeilen 11 bis 15 geben Sie steuerbegünstigte Versorgungsbezüge an. Versorgungsbezüge sind Vorteile aus früheren Dienstverhältnissen, etwa Waisengelder, Witwenrenten oder Pensionen. Diese Beträge sind im Bruttolohn enthalten und werden vom Finanzamt unter Einbeziehung des Freibetrages für Versorgungsbezüge berücksichtigt. Die Werbungskosten, also alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausübung Ihres Berufers entstanden sind, werden auf Seite 2 der Anlage eingegeben. Hier sollten zunächst vor allem prüfen, ob Sie den Freibetrag überschreiten. Der Betrag liegt aktuell bei 920 Euro. Reisekosten für beruflich bedingte Auswärtstätigkeiten geben Sie ab Zeile 50 an, Mehraufwendungen für eine mögliche doppelte Haushaltsführung ab Zeile 61.
Vergessen Sie eine wichtige Maxime nicht: Nur was Sie durch Belege rechtfertigen können, sollten Sie geltend machen. Alles was diese Bedingung nicht erfüllt, hat kaum Chancen auf Anerkennung durch den Sachbearbeiter beim Finanzamt.
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