Eine sogenannte besondere Lohnsteuerbescheinigung muss Arbeitnehmern erteilt werden, die dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vorgelegt haben, die beschränkt steuerpflichtig sind oder Ihren Wohnsitz im Ausland haben. Das Dokument lässt sich einfach und bequem am PC ausfüllen.
![]()