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Erklärung zur Körperschaftssteuererklärung

Die Körperschaftsteuer gehört zu der Unternehmensteuer und ist mit der Einkommensteuer verknüpft. Der Ertrag, sprich die Einnahmen, und die Person werden versteuert. Sind Sie eine juristische Person und erhalten z.B. Ihr Einkommen aus einer Kapitalgesellschaft oder aus einer Genossenschaft? Dann müssen Sie jährlich Ihre persönliche Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Wir helfen Ihnen mit unserem Formular.


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Mini-Ratgeber Steuer 2009

Mit Beginn des Jahres 2009 ist nicht nur die Abgeltungssteuer in Kraft getreten, es gibt auch zahlreiche weitere Neuerungen, die sich auf den Geldbeutel von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern auswirken können. Schon im Rahmen seines ersten Konjunkturprogramms hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die sich steuerlich bemerkbar machen, weitere Maßnahmen werden folgen. Informieren Sie sich anhand dieses Kurzratgebers über die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht.

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Politische Parteien, gemeinnützige Vereine, Körperschaften welche kirchlichen Zwecken dienen und Unternehmen des Bundes sind u.a. von der Körperschaftsteuer befreit.

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