Falls Sie gegenüber dem geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten Unterhaltsleistungen geltend machen, dann ist die Anlage U für die Einkommensteuererklärung nötig. Der Vordruck ermöglicht den Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Die Einträge können auf diesem Formular mit dem Acrobat Reader (7.0 und höher) abgespreichert werden.
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