An dieser Stelle stellen wir Ihnen eine Anleitung zur Gewerbesteuererklärung zur gesonderten Feststellung des Gewerbeverlustes zu Verfügung. Beachten Sie, dass gewerbliche Unternehmen und Kapitalgesellschaften der Gewerbeertragssteuer unterliegen. Gemeinnützige Betriebe hingegen, sowie Fischereibetriebe, lang- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind jedoch von der Steuer befreit. Das gleiche gilt für Berufsverbände, Pensionskassen, Versicherungen und Schulen.
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