Wer als Arbeitgeber eine 400-Euro-Kraft bzw. einen Minijobber einstellt, muss diesen zur Sozialversicherung beim zuständigen Versicherungsträger anmelden. Das ist im Falle von Minijobbern die Minijob-Zentrale.
Seit dem 01.01.2006 ist es so, dass Meldungen zur Sozialversicherung gewöhnlich auf dem Weg der elektronischen Datenübertragung erfolgen müssen. Die Meldung in Papierform ist seitdem nicht mehr zulässig.
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