Die Verordnung für Spendenformulare hat sich mit dem 01.07.2008 geändert. Seit dem 30.06.2008 ist die Übergangsfrist ausgelaufen und Sie dürfen nur noch die neuen Formulare verwenden, um Spenden zu bescheinigen oder bescheinigen zu lassen. Dieses Formular eignet sich für Sachspenden, die an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts geleistet werden. Für Geldspenden stehen Ihnen andere Vorlagen zur Spendenbescheinigung zur Verfügung.
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