Mit der Anlage Zinsschranke 2011 kann der Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen nach § 4h EStG vorgenommen werden. Sie ist als Anlage zur Einkommensteuer- und/oder Feststellungserklärung gedacht. Das amtliche Steuerformular enthält Eingabefelder und kann am PC ausgefüllt werden. Mit Acrobat Reader (ab Version 7) lassen sich Ihre Eingaben abspeichern.
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