Wer im Jahr 2011 bedürftige Personen unterstützt hat, kann dies steuerlich geltend machen. Die entsprechenden Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen machen Sie in der Anlage Unterhalt. Für jeden unterstützten Haushalt muss eine eigene Anlage Unterhalt abgeben werden.
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Das Formular enthält Eingabefelder: Einfach am Computer ausfüllen und abspeichern.
Beachten Sie bitte, dass Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten nicht in der Anlage Unterhalt, sondern in der Anlage U zu erfassen sind. Das entsprechende Steuerformular finden Sie hier. Dabei handelt es sich um ein jahresneutrales Formular, das auch für 2011 genutzt werden kann.
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