Wer im Jahr 2011 bedürftige Personen unterstützt hat, kann dies steuerlich geltend machen, mithilfe der Anlage Unterhalt. Das Formular enthält Eingabefelder: Einfach am Computer ausfüllen und abspeichern.
das Formular ist für alle Unterhaltsleistungen verwendbar, also auch für Unterhaltsleistungen an nichteheliche Kinder. Bitte denken Sie aber daran, dass die Unterhaltszahlungen für jeden Unterhaltsberechtigten separat einzugeben sind.