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Konstitutives Schuldanerkenntnis mit Ausgleichsverpflichtung

Mit einem konstitutiven Schuldanerkenntnis (Schuldschein) wird eine Schuld unbestreitbar festgehalten und vom ursprünglichen Schuldgrund gelöst. Auf diese Weise wird das Schuldverhältnis unabhängig von einer eventuell strittigen Vorgeschichte neu begründet und ist damit absolut rechtssicher. Mittels eines Urkundsprozesses (§§ 592 ff. ZPO) ist es möglich, die Forderung des Schuldscheins geltend zu machen.


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Konstitutives Schuldanerkenntnis mit Ausgleichsverpflichtung

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Kann ich mit diesem Schuldanerkenntnis auch den Lohn pfänden lassen? ReinerWiersdorf
(1 Antwort) Anzeigen/verbergen

Sehr geehrter Herr Wiersdorf,

die Lohnpfändung kann auf Grundlage eines Schuldanerkenntnisses erfolgen. Dieses wird dem Gerichtsvollzieher vorgelegt, der dann die Vollstreckung einleitet.

Allerdings benötigen Sie dazu zunächst eine vollstreckbare Ausfertigung eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Sie müssen also zunächst einen Notar aufsuchen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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