Als Inhaber einer Autowerkstatt, die häufig PKW mit Unfallschäden zur Reparatur erhält, läuft die Übernahme der Kosten in der Regel über die Versicherung. Seit der Novellierung des Rechtsdienstleistungsgesetzes im Juli 2008 können Sie als Reparaturbetrieb Ihr Geld direkt von der KFZ-Versicherung beziehen. Dafür brauchen Sie die Zustimmung des Kunden in Form einer Reparaturkosten-Übernahmebestätigung. Einfach Herunterladen, ausdrucken und vom Fahrzeuginhaber per Unterschirft beglaubigen lassen.
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