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Feststellung Vermögen nach SGB II für ALG II

Sie haben einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (auch Hartz 4) gestellt? Dann müssen Sie neben anderen Auskünfte auch diese über Ihr Vermögen erbringen. Nutzen Sie dazu den amtlichen Vordruck / Zusatzblatt 3 zur Feststellung des zu berücksichtigenden Vermögens.


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Feststellung Vermögen nach SGB II für ALG II

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