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Feststellung Unterkunft / Heizung nach SGB II für ALG II

Zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei ALG II / Hartz IV nutzen Sie dieses amtliche Formular.


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Nachgefragt!

Feststellung Unterkunft / Heizung nach SGB II für ALG II

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Vorab als Info folgende Sachlage:

Ich bin geschieden, lebe in einer Beziehung und habe selbst 2 Kinder (die z.t. bei der Mutter leben, Tochter). Mein Sohn, 17, wurde von seiner Mutter abgeschoben, d.h.er wohnte ab diesem Moment bei mir (3 Zi-Whng, 3 Pers.) und übernachtete im Wohnzimmer auf der Couch.

Ab diesem Moment hatte ich nur noch Rennerei mit Jugendamt und Arge. D.h. da mein Sohn dann bei mir gemeldet war, war zumindest das Jugendamt mit Betreuung schnell am Werke. Das andere ist, und das was mich am meisten ärgert, daß mein Sohn wieder in seine alte Heimat zurück will, dies auch vorantreibt, beruflich wie auch privat.

Ab dem Moment wo er bei mir war, versuchte ich für meinen Sohn über Arge finanzielle Unterstützung zu erreichen. Da war er noch nicht in einer Ausbildung bzw. ist es noch immer nicht.

Doch hier beginnt das Kompetenzgerangel: Nun wohnt er in seiner Heimat, hat Praktikum in der Tasche, und wollte daher bei der Arge die Unterstützung beantragen, d.h. Grundsicherung/Regelbedarf da er eine Wohnung und einen Job in Aussicht hat, sowie eine Unzumutbarkeitsbescheinigung seitens des Jugendamtes (Wohnsituation, er konnte weder bei seiner Mutter noch bei mir wohnen).

Jetzt weigert sich die Arge, hier nach Grundsicherung und Regelbedarf meinen Sohn zu unterstützen.

Ich fühle mich hilflos und weiss nicht mehr weiter. Ich suche Hilfe in der Art und Weise, damit man der Arge in den A... treten kann, natürlich rechtlich und mit Paragraphen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Klemenz
Peter Klemenz
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Sehr geehrter Herr Klemenz,

Ihr Sohn muss innerhalb der Frist (steht im Bescheid) Widerspruch gegen die Ablehnung seines Antrags einlegen. Ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig. Er muss hier keine Paragraphen nennen, sondern lediglich den ganzen Sachverhalt nochmal darstellen. Falls im Bescheid falsche Tatsachen genannt wurden, sollten Sie diese auch ausdrücklich richtig stellen. Reichen Sie alle Unterlagen ein, die Ihre Argumente belegen.

Wenn Sie bereits in Kontakt mit dem Jugendamt stehen und von dort bereits eine Unzumutbarkeitsbescheinigung haben, sollten Sie die Angelegenheit dort auch noch mal mit dem Sachbearbeiter besprechen. Ein Muster für einen Widerspruch bieten wir an. Da müssen Sie dann nur noch die individuellen Argumente aufzählen.
Wichtig ist, dass Sie die Frist zum Widerspruch nicht versäumen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung des Bescheids.

Für eine individuelle Beratung müssten Sie eine Rechtsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt aufsuchen. Hier können Sie für eine Erstberatung Beratungshilfe beantragen. Wir können keine Rechtsberatung leisten, sondern lediglich eine überschlägige Einschätzung der Sachlage geben.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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