Mit einer Einverständniserkärung des Vermieters über Untervermietung gestatten Sie Ihrem Mieter, seine Mietwohnung an Dritte unterzuvermieten. Gewöhnlich macht eine Klausel im Mietvertrag, nach der die Wohnräume nicht ohne Erlaubnis des Mieters untervermietet werden dürfen, eine solche Erklärung erforderlich. Mit dieser Einverständniserklärung bestimmen Sie darüber hinaus Bedingungen für die Untervermietung. Gegebenenfalls können Sie auch eine Haftungserkärung des Mieters verlangen.
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