Mit einem Erbschein können Sie sich als rechtmäßiger Erbe eines Verstorbenen z.B. gegenüber einer Bank ausweisen. Sie erhalten den Erbschein nicht automatisch, sondern er wird erst auf Antrag bei dem zuständigen Nachlassgericht ausgestellt. Dieser Antrag ist speziell auf den Fall zugeschnitten, dass ein Testament vorhanden ist und Sie als Hinterbliebener im Todesfall des Ehegatten bzw. der Ehegattin einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen wollen. Der Güterstand der Ehe war in diesem Fall eine Zugewinngemeinschaft.
Wichtig: Alle in diesem Antrag genannten Tatsachen müssen durch Kopien der entsprechenden Dokumente belegt werden.
Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (Word)
![]()