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Elternbürgschaft (selbstschuldnerisch)

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft wird häufig durch Eltern beim Erstbezug einer Wohnung durch das eigene Kind gewährt. Wohnungen oder Zimmer für Studenten oder Auszubildende sind ohne dieses Dokument selten zu haben. Achten Sie darauf, dass die Bürgschaft auf die Mietvertrag festgelelgten Zahlungen und Schäden an der Mietsache beschränkt bleibt. Mit dieser von Rechtsexperten erstellten Bürgschaft minimieren Sie Ihr Risiko.


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Elternbürgschaft (selbstschuldnerisch)

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Was Sie bei einer Bürgschaft beachten sollten

Mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft haften Sie nicht nur für die regelmäßig zu leistenden Mietzahlungen, sondern auch für alle anderen im Mietvertrag vereinbarten Mieterpflichen wie z.B. Ersatzforderungen in Schadensfällen. Diese vollumfängliche Verantwortung kann eingegrenzt werden, indem man statt "alle Verbindlichkeiten" (Wortlaut in der Bürgschaft) den Haftungsbereich einschränkt und z.B. "Mietrückstände" einsetzt.

Im Gegensatz zu einer "normalen" Bürgschaft, bei der der Vermieter, bevor er an den Bürgen herantreten darf, erst alle anderen Möglichkeiten, die Schuld durch den Schuldner selbst begleichen zu lassen, ausgeschöpft haben muss (inklusive Zwangsvollstreckung), kann der Vermieter mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft sofort bei einem Zahlungsverzug auf den Bürgen zugehen und ihn in die Veratwortung nehmen. Er verzichtet somit gemäß § 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB auf die Einrede der Vorausklage.

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