Hallo Herr Kutsch,
bitte melden Sie den Beginn Ihres 400 Euro Jobs Ihrem Sachbearbeiter. Über die genaue Berechnung kann nur dieser Ihnen verbindliche Auskünfte geben. Ein Teil des Geldes wird wohl an Ihr Arbeitslosengeld angerechnet werden. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir diesbezüglich keine Einzelberatung leisten dürfen. Sie können sich im Übrigen zusätzlich auf den Seiten der Arbeitsagentur informieren:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_261294/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Minijob.html
FORMBLITZ-Redaktionsteam