Nicht immer enspricht die gesetzliche Regelung den individuellen Wünschen der Eheleute. Gerade der Punkt "nachehelicher Unterhalt" erscheint vielen in der modernen Welt antiquiert. Mithilfe eines Ehevertrages können Sie den nachehelichen Unterhalt ausschließen, indem beide Seiten darauf verzichten. Bitte beachten Sie, dass für die Wirksamkeit des Vertrags eine rechtliche Beratung zusammen mit anschließender notarieller Beurkundung notwendig ist.
• Eheschließung
• Zugewinnausgleich
• Modifizierungen des Zugewinns
• Versorgungsausgleich
• Rückgabe ehebedingter Zuwendungen
• Ausschluss des Versorgungsausgleichs
• Aufrechterhaltung des Versorgungsausgleichs während Kinderbetreuungszeit
• Ehegattenunterhalt / Unterhaltsverzicht
• Pflichtteilsverzicht bei Beibehaltung der Zugewinngemeinschaft
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