Ihr gutes Recht können Sie mit diesem Vordruck geltend machen. Sie fühlen sich durch einen Mitarbeiter eines öffentlichen Amtes ungerecht behandelt? Sie haben das Gefühl die Mitarbeiter sind untätig und missachten eventuell sogar Ihre Forderungen? Reichen Sie schnell und unkompliziert eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Damit verlangen Sie die Untersuchung der Angelegenheit und leiten erste Schritte ein, um Ihr Recht durchzusetzen.
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie gegen einen Amtsträger vorgehen, der gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat. Weil eine Beschwerde immer nur von oben nach unten funktioniert, muss diese an eine Stelle gerichtet werden, die dem Amtsträger vorsteht. Das ist normalerweise die jeweilige Dienstaufsichtsbehörde. Wenn es sich allerdings um kleinere Beschwerdegegenstände handelt, reicht es auch aus, wenn Sie sich an den direkten Vorgesetzten (in den meisten Fällen ist das der Leiter der entsprechenden Dienststelle) wenden. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die gegen einen Beamten gerichtet ist, kann in begründeten Fällen zu einer Disziplinarstrafe führen. Wenn Sie sich mit Ihrer Beschwerde gleich an eine oberste Dienstbehörde wenden, führt das jedoch meist nur zu einer verzögerten Bearbeitung, da die Beschwerde nach unten weitergeleitet wird.
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