Sehr geehrter Herr Ruuve,
da beide Dokumente nur aus einer Seite bestehen, können wir leider keine größeren Vorschaubilder anbieten.
Die Telefonnotiz beinhaltet neben den Daten über den Anruf und Anrufer auch ein Feld, in das man den gewünschten Gesprächspartner eintragen kann (für den Fall, dass z.B. in einer Firma nur eine Telefonkraft beschäftigt ist, die für mehrere Personen die Anrufe beantwortet). Das Formular bietet daneben Raum für Notizen sowie die Möglichkeit anzukreuzen, ob ein Rückruf erwünscht ist.
Die Gesprächsnotiz kann sich auf ein persönliches Gespräch oder Telefonat beziehen und beinhaltet zunächst Angaben zur Person und zum Zeitpunkt des Gesprächs. Sie haben hier die Möglichkeit zusätzlich noch Unterlagen aufzuführen, die der Gesprächspartner eventuell mitgebracht hat. Das Formular für die Gesprächsnotiz hat darüber hinaus auch Raum für Notizen und für den Vermerk "Rückruf erwünscht".
Die Gesprächsnotiz ist also universell einsetzbar, während die Telefonnotiz nur für Telefonate verwendet werden kann.
FORMBLITZ-Redaktionsteam