Mit einem Verbandbuch können kleine und große Arbeitsunfälle genau dokumentiert werden. So lässt sich auch zu einem späteren Zeitpunkt rechtskräftig nachweisen, dass es sich um einen Arbeitsunfall oder um dessen Folgen handelte. Wenn ein Unfallgeschehen nicht im Verbandbuch dokumentiert wird, kann es passieren, dass die Berufsgenossenschaft später die Kostenübernahme verweigert. Darüber hinaus liefern Verbandbücher wichtige Hinweise, um Unfallschwerpunkte innerhalb eines Unternehmens zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Sie erhalten das Dokument als Ordnereinlage, wobei für jeden Vorfall ein Expemplar auszudrucken, vollständig auszufüllen und einzuheften ist. Auf diese Weise werden alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Angaben übersichtlich erfasst. Der Betrieb ist verpflichtet, jede Erste-Hilfe-Maßnahme aufzuzeichnen und das Dokument fünf Jahre aufzubewahren. So verlangen es die bundesgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit. Alle Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Tagen führen, müssen zudem der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden.
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