Die in Deutschland geltende Betriebskostenverordnung (BetrKV) gilt seit dem 1. Januar 2004. Für Mietverträge älteren Datums ergeben sich durch sie keine Änderungen. Sie sollte dem Mietvertrag als Anlage beigefügt werden. Mit ihr erhält der Mieter detailliert Auskunft darüber, was zu den Betriebskosten gehört.
![]()