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Checkliste für eine Betreuungsverfügung

Wer mit Hilfe einer Betreuungsverfügung für den Fall vorsorgen will, dass er im hohen Alter oder infolge einer schweren Erkrankung keine Entscheidungen mehr treffen kann, der hat einiges zu bedenken. Mit einer Checkliste gehen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Punkte in Ihrer Verfügung berücksichtigt haben. Die Liste bahandelt sowohl Fragen der Wirksamkeit, als auch einzelne Regelungen und die Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen dabei zur Verfügung stehen.


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Nachgefragt!

Checkliste für eine Betreuungsverfügung

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Frau Happe,

eine Betreuungsverfügung muss nicht beim Notar beurkundet oder beglaubigt werden. Sie kann einfach selbst (möglichst handschriftlich) verfasst werden und muss auf jeden Fall handschriftlich unterschrieben werden. Sinnvoll ist, die Verfügung auch noch zu datieren. Denn es gilt immer die letzte/neueste Verfügung.

Im Einzelfall kann es dennoch sinnvoll sein einen Notar aufzusuchen, beispielsweise immer dann, wenn Zweifel über die Geschäftsfähigkeit des Verfassers bestehen könnten.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Weitere Produktinformationen

Bei einer Betreuungsverfügung sollten Sie sich vor allem die Frage stellen, für welche Aufgaben Ihr Betreuer zuständig sein soll. Neben der Möglichkeit, eine einzelne Person mit allen anfallenden Entscheidungen (von Bankgeschäften über medizinische Entscheidungen bis hin zu Pflegefragen) zu betrauen, haben Sie auch die Möglichkeit, die Aufgaben je nach Kompetenz unter verschiedenen Personen aufzuteilen. Machen Sie sich im Vorfeld darüber Gedanken. Wenn es soweit ist, sind entsprechende Korrekturen nahezu ausgeschlossen.

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