In Ihrem Ausbildungszeugnis steht Ihnen eine faire Beurteilung zu. Sollten Sie mit Ihrem Zeugnis unzufrieden sein, können Sie mit unserer FORMBLITZ-Checkliste für Ausbildungszeugnisse nachprüfen, wie ein Zeugnis gegliedert sein muss und was es enthalten sollte. Mit den entsprechenden Informationen können Sie souverän Ihrem Ausbilder gegenübertreten und gezielt um Nachbesserung Ihres Ausbildungszeugnisses bitten.
Selbst wenn Sie Ihre Ausbildung abgebrochen haben oder gekündigt wurden, steht Ihnen laut §16 Abs. 1 BbiG (Berufsbildungsgesetz) ein Ausbildungszeugnis zu. Auch wenn der Ausbildungsbetrieb Sie übernehmen sollte, ist es ratsam sich ein Zeugnis ausstellen zu lassen. Ob einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, können Sie selbst entscheiden.
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