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Checkliste Mietminderung
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Sehr geehrte Frau Grosse,
eine Mietminderung wegen Lärm kommt grundsätzlich auch in Betracht, wenn der Lärm vom Nachbargrundstück ausgeht. Waren bei Ihrem Einzug die Pläne für den Bau einer Kita nicht bekannt (davon kann man wohl ausgehen), dann können Sie die Miete grundsätzlich mindern, wenn die Belästigung als starke Beeinträchtigung zu sehen ist. Das muss im Einzelfall entschieden werden, ebenso wie die Höhe des Minderungsanspruches. Die Höhe des Minderungsanspruches hängt von der Intensität der Beeinträchtigung ab. Es gibt keine verbindlichen Werte für die Minderung und die Höhe ist auch von der regionalen Rechtsprechung der Gerichte abhängig.
Sie sollten sich möglichst schnell an Ihren Vermieter wenden, um Ihr Mietminderungsanliegen dort vorzubringen. Akzeptieren Sie den Zustand zu lange, kann der Vermieter unter Umständen davon ausgehen, dass Sie auf eine Mietminderung verzichten.
Wir können hier nur eine überschlägige Rechtseinschätzung aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen geben. Für eine verbindliche Rechtsberatung sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Es gibt Fachanwälte für Mietrecht, die Erfahrungen mit den örtlich zuständigen Gerichten haben und wissen, in welchem Umfang dort Mietminderungen gewährt werden.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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