Als Vermieter oder Verkäufer von Wohnraum sind Sie seit 01.07.2008 gesetzlich verpflichtet einen Energiepass vorzuweisen. Zur Erstellung eines solchen Dokuments sind verschiedene Angaben nötig, die Sie an Ihren Energieberater weiterleiten müssen. Diese Checkliste hilft Ihnen diese Informationen zusammenzutragen. Ausgefüllt bietet die Liste eine umfassende Informationsgrundlage für Ihren Berater und beschleunigt die Ausstellung des Energieausweises.
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Sie müssen zukünftige Mieter über Angaben in Ihrem Energieausweis informieren. Um Formulierungsfehler bei der Mitteilung zu vermeiden, bietet Ihnen FORMBLITZ ein "Anschreiben an Mietinteressenten wegen Energieausweis" an. Werden Sie auch Ansprüchen Ihrer Mieter gerecht und fügen Sie beim Abschluss eines Mietvertrags die "Energieausweis-Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag" hinzu.
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