Mit einem Bürschaftsvertrag verpflichten Sie sich als Bürge für einen Schuldner. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichten Sie - im Unterschied zu einer "normalen" Bürgschaft - auf die Einrede der Vorausklage. Das bedeutet, dass der Gläubiger im Falle des Zahlungsverzugs sofort auf den Bürgen zukommen darf, ohne zuvor den eigentlichen Schuldner zu verklagen. Erteilen Sie die Bürgschaft also nur Personen aus Ihrem Vertrauenskreis.
Aufgrund des hohen Risikos, das Sie mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eingehen, sollten Sie sich im Vorfeld genau über die möglichen Konsequenzen und Risiken informieren.
Im Musterbürgschaftsvertrag werden folgende Punkte geregelt.
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