Sollte Sie das große Pech ereilen und Sie sind aufgrund eines Unfalls, einer schlimmen Krankheit oder einfach im Alter nicht mehr in der Lage Ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln, dann sorgen Sie jetzt schon mit einer Betreuungsverfügung vor. Stellen Sie in dieser klar, wer oder wer nicht zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll. Grundsätzlich nimmt sich das Betreuungsgericht (früher Vormundschaftsgericht) der Bestellung eines Betreuers an, Ihre Wünsche, festgehalten in der Betreuugsverfügung sind aber zwingend zu beachten! Sorgen Sie vor!
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