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Aufforderung zur Beseitigung von selbst vorgenommenen Einbauten

Wenn ein Mietverhältnis endet, so muss die Wohnung vom Mieter an Sie als Vermieter in vereinbartem Zustand übergeben werden. Dabei sollte die Wohnung so aussehen, wie der Mieter sie von Ihnen erhalten hat. Falls Ihr Mieter also Umbauten in der Wohnung vorgenommen hat, die Sie für nicht Vorteilhaft halten, so können Sie verlangen, diese wieder zu beseitigen. Nutzen Sie dafür dieses praktische Muster und fordern Sie von Ihrem Mieter juristisch korrekt die Beseitigung selbstvorgenommener Einbauten.


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