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Arbeitsvertrag für einen 400-Euro-Minijob (befristet) 2012
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Sehr geehrter Herr Bogatka,
aufgrund des Gleichbehandlungsgebots gelten für Minijobber die gleichen Vorgaben wie für Vollzeitarbeitnehmer. Sie dürfen also Minijobber nicht zu anderen Arbeitsbedingungen beschäftigen als die übrigen Arbeitnehmer.
Falls Sie mit Ihrer Frage auf Überstunden abzielen, dann kommt es auf die Regelung zur Überstundenvergütung im Arbeitsvertrag an. Sofern durch die Überstunden das 400-Eurolimit überstiegen wird, tritt Versicherungspflicht ein.
Wird die Grenze nur gelegentlich (höchstens zweimal im Jahr) wegen unvorhersehbarer Mehrarbeit überschritten, bleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Der Arbeitgeber muss diese Tatsachen jedoch nachweisen. Näheres erfahren Sie bei der Minijobzentrale.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Inhalt: Minijob-Arbeitsvertrag
- §1 Arbeitsort und Beginn des Arbeitsverhältnisses
- §2 Tätigkeit
- §3 Befristung des Arbeitsverhältnisses
- §4 Arbeitsvergütung
- §5 Arbeitszeit
- §6 Urlaub
- §7 Anzeige- und Nachweispflicht bei Krankheit
- §8 Zusätzliche Vereinbarungen
- §9 Schlussbestimmungen
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