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Hallo Herr Höll,
bei den vom Autovermieter geltend gemachten Gebühren handelt es sich um Bearbeitungsgebühren. Diese Gebühren resultieren daraus, dass der Vermieter ja den Bescheid des Ordnungsamtes erhalten hat und dann zunächst nachforschen musste, um herauszufinden wer an dem betreffenden Tag der Fahrer des Wagens war. Hierfür musste eine Arbeitskraft eingesetzt werden und wahrscheinlich fielen auch Telefonate oder Korrespondenz an. Der Aufwand für den Vermieter war also höher als bei einer Vermietung ohne Bußgeldbescheid.
Diesen Mehraufwand will sich der Vermieter jetzt von Ihnen erstatten lassen. In der Regel ergibt sich der Anspruch des Vermieters auf Aufwandsentschädigung in solchen Fällen aus den AGB des Autovermieters. Dort sollten Sie noch einmal nachschauen. Wahrscheinlich wird dort auch ein Gebührenrahmen festgelegt sein. Hier könnten Sie mit Ihrer Beschwerde ansetzen und argumentieren, dass die Höhe der Gebühr im Verhältnis zum Aufwand zu hoch war. Möglicherweise können Sie erreichen, dass der Vermieter Ihnen aus Kulanz den Betrag erlässt. In jedem Fall sollten Sie schnell reagieren, damit nicht noch Mahgebühren hinzu kommen.
Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung erteilen, sondern lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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