Die Weiterzahlung des Kindergeldes auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahrs des Kindes muss beantragt werden. Befindet sich Ihr Kind in einer Schul-, Berufsausbildung oder in einem Studium, können Sie die Zahlung von Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebenjahrs einfordern. Die Mustervorlage vereinfacht die schnelle Beantragung der Weiterzahlung des Kindergelds wegen einer Ausbildung bei der Familienkasse. Wichtig ist, dass Sie dem Antrag stets eine aktuelle Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung beifügen.
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