Das vom JobCenter geforderte Dokument "Antrag auf Fortzahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)" finden Sie hier in der offiziellen Form zum kostenlosen Download.
Wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, dann müssen Sie diese jedes halbe Jahr neu beantragen. Diese Maßnahme dient in erster Linie der regelmäßigen Aktualisierung Ihrer Daten. So können Sie hier eventuell eingetretene Veränderungen wie Mehrbedarfe oder Veränderungen Ihrer Wohnsituation bekanntgeben. Allerdings muss der Antrag vor Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums beim zuständigen Jobcenter eingehen, sonst ist mit Zahlungsausfällen zu rechnen.
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