Alles wird teurer. Als Vermieter wissen Sie, dass davon auch die Ausgaben für Betriebskosten betroffen sind. Falls sich bei Ihren Mietern in der Regel Nachforderungen anstatt Rückzahlungen ergeben, macht es Sinn, die Betriebskostenvorauszahlungen für das nächste Jahr anzupassen. Der Gesetzgeber ermächtigt Sie dazu, allerdings nur wenn eine Betriebskostenabrechnung vorliegt. Erleichtern Sie sich das Leben und nutzen Sie diesen umfassenden, rechtssicheren Vordruck für Ihre Forderungen.
Betriebskosten können auf zweierlei Art und Weisen abgegolten werden. Es ist möglich im Mietvertrag zur Abgeltung der Betriebskosten die Zahlung einer monatlichen Pauschale zu vereinbaren. Ebenfalls ist die Vereinbarung einer monatlichen Vorauszahlung möglich. Nur im letzen Fall ist es zulässig, die Betriebskosten einseitig zu erhöhen. Im anderen Fall muss der Vermieter die Betriebskostenerhöhung belegen.
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