Rechtssicher und aktuell, von Experten erstellt:
Nachgefragt!
Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht
Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.
Sehr geehrter Herr Ernst,
Patientenverfügung und Vollmacht müssen nicht von einem Notar beglaubigt werden und es bedarf auch keiner rechtsanwaltlichen Hilfe. Einzige Ausnahme: Wenn der Bevollmächtigte auch über Grundstücke verfügen (diese verkaufen/kaufen) soll. Da ein Grundstückskaufvertrag formbedürftig ist, muss auch die Vollmacht vom Notar erstellt werden.
Sie können die Unterlagen also privat ausfüllen, datieren und unterschreiben. Allerdings sollten Sie sich vorher von Ihrem Hausarzt bezüglich des Inhaltes der Verfügung beraten lassen. Die Beratung ist aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Falls der Verfasser der Patientenverfügung bereits schwer erkrankt ist und im Nachhinein Zweifel an seiner Geschäftfähigkeit aufkommen könnnten, raten wir dazu, mindestens einen neutralen Zeugen oder besser noch einen Notar heranzuziehen, der die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Verfügung bestätigen kann.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Diese Frage beantworten
Weitere Informationen zur Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht
Achtung: Falls sich die Vollmacht auf Grundstücksgeschäfte beziehen soll, so muss ein Notar hinzugezogen werden. Ansonsten ist die Vollmacht nicht wirksam. Teilweise haben auch Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen besondere Formerfordernisse festgelegt. Als Vollmachtgeber sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Kreditinstitut darüber informieren.
Am PC ausfüllen mit wenigen Klicks!
Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.
Beispiel: Ausfüllfunktion in einer Vorlage (PDF)
Beispiel: Ausfüllfunktion in einer Vorlage (Word)