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Abnahmeprotokoll bei der Übergabe einer Wohnung

Bevor Ihr Mieter die Wohnung verlässt, sollten Sie die Räumlichkeiten gemeinsam besichtigen. Gehen Sie mit diesem Vordruck für ein detailliertes Abnahmeprotokoll auf Nummer sicher und halten den Zustand der Wohnung fest. Lassen Sie sich durch Unterschrift etwaige Mängel bei der Wohnungsbegehung bestätigen, um späteren Diskussionen darüber aus dem Weg zu gehen. Idealerweise machen Sie bei diesem Termin Fotos von kritischen Stellen. So haben Sie neben dem Protokoll Bildbeweise und der Mietvertrag endet in Ihrem Interesse, d.h. ohne Nachspiel.


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Abnahmeprotokoll bei der Übergabe einer Wohnung

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Sehr geehrter Herr Braick,

es kommt darauf an, welche Regelungen Ihr Mietvertrag enthält und ob diese überhaupt den gültigen Vorgaben der Rechtssprechung entsprechen. Viele Klauseln zur Vornahme von Schönheitsreparaturen in Mietverträgen sind heute ungültig. Wichtig ist auch, in welchem Zustand Sie die Räume übernommen haben. Darüber hinaus kommt es auf den Zustand der Tapete an. Ohne nähere Angaben und eine Ortsbesichtigung können wir leider keine genauere Einschätzung der Rechtslage geben. Wir raten Ihnen dringend, sich mit einem Rechtsanwalt oder einer Mieterberatung in Verbindung zu setzen, die Ihren Einzelfall berurteilen können.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Vermeiden Sie Streit über die Kaution

Eine ordentliche Abnahme einer Wohnung ist für Mieter und Vermieter von erheblichem Interesse, da es im Zweifel um die vom Mieter hinterlegte Kaution geht. Sie kann im Falle von Mängeln einbehalten werden, um den Schaden zu begleichen. Mit einem Abnahmeprotokoll stellen beide Parteien den Ist-Zustand der Wohnung beim Auszug des Mieters fest, um nachträgliche Mängelanzeigen auszuschließen. Wird bei der Wohnungsabnahme ein Schaden nicht protokolliert, so fällt er, bei Vorhandensein eines ordentlichen Protokolls, in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Der Mieter kann gewöhnlich nur für Schäden an der Mietsache belangt werden, die im Protokoll festgehalten sind. Ein Abnahmeprotokoll ist nur dann gültig, wenn Vermieter (oder bevollmächtigte Vertreter) und Mieter unterzeichnet haben. 

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