
Ein Darlehensvertrag muss laut BGB nicht schriftlich abgeschlossen werden. Allerdings empfiehlt es sich unbedingt den Vertrag schriftlich zu fixieren. Denn sowohl Darlehensnehmer als auch Darlehensgeber haben Interesse daran, im Streitfall einen schriftlichen Beweis in Händen zu halten. Regeln Sie daher alle entscheidenden Punkte in Darlehensverträgen und Krediten rechtssicher und formell korrekt: von Auszahlung, Tilgung, Kündigung, Offenlegung und Fälligkeit über Zinssatz und Zinszahlungen bis hin zu Sicherheiten und Bürgschaften. Sie können dabei ein Muster verwenden, welches an die individuelle Vereinbarung angepasst wird. Es gibt unterschiedliche Formen des Darlehensvertrages. Der Inhalt eines geschäftlichen Darlehens kann unter Umständen stark von dem eines privaten Darlehens abweichen. Zusätzlich können Sicherheiten eingebaut werden und beispielsweise eine Bürgschaft erstellt werden.
Sei es der Start in die berufliche Selbstständigkeit oder die Finanzierung eines neuen Autos: Für Privatpersonen ist es in der Regel nicht sehr einfach, an Bankkredite heranzukommen. Ihre Vergabe ist unter anderem an bestimmte Einkommensvoraussetzungen und eine Bonitätsprüfung geknüpft. Eine interessante Alternative zum Bankkredit ist daher das so genannte Privatdarlehen. Doch auch wenn Freunde oder Verwandte einander Geldmittel ohne Zinsen zur Verfügung stellen, empfiehlt es sich, die Bedingungen des Darlehensvertrags schriftlich zu fixieren. Je nach Höhe des Darlehens steht viel auf dem Spiel. Meit einem Darlehesvertrag können sowohl die Interessen des Gläubigers als auch die des Schuldners formell abgesichert werden. Mit den juristisch korrekt formulierten Mustern kann eine klare und rechtssichere Grundlage geschaffen werden, um zukünftige Streitereien ums Geld zu vermeiden.
Ein geschäftlicher Darlehensvertrag berücksichtigt die besonderen Bedingungen einer Kreditvereinbarung zwischen Unternehmern. Insbesondere werden hier die Vorgehensweise im Falle einer drohenden Insolvenz des Darlehensnehmers und die Verfahrensweise bei Zahlungsverzug klar geregelt. Auch hier gilt: Durch Verwendung von Vorlagen ersparen Sie sich unnötigen Stress und Ärger!
Eine weitere Alternative zum klassischen Bankkredit ist das so genannte Arbeitgeberdarlehen. Bei diesem Darlehensvertrag stellt der Arbeitgeber seinem Angestellten - unabhängig von bereits erarbeiteten oder zukünftigen Gehaltsansprüchen - einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung. Die Rückzahlung der Raten erfolgt über das laufende Gehalt. Solche Mitarbeiterdarlehen bieten in der Regel günstigere Zinsen. Der Darlehensnehmer wird an die Firma gebunden. Doch was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis bereits vor der vollständigen Rückzahlung endet? Diese Fragen können im Darlehensvertrag verbindlich geregelt werden. In der Regel darf der Darlehensgeber das Darlehen dann fällig stellen. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten.
Mit einem Annuitäts- und Tilgungsrechner können Sie selbst die Finanzplanung überblicken. Solche Rechner gibt es auch als praktische Excel-Vorlage. Diese kann als Anlage zum Darlehensvertrag genommen werden. Vor Abschluss des Vertrages können Sie die Tabelle als Muster benutzen, um unterschiedliche Optionen zu überdenken. Die Höhe des Darlehens und die Rate für die Tilgung können von Hand eingeben werden.
Sowohl private als auch geschäftliche Darlehensgeber sollten Sicherheiten verlangen, wenn hohe Geldsummen übergeben werden. Eine Kreditsicherheit kann beispielsweise in Form einer Forderungsabtretung geleistet werden, aber auch durch eine Bürgschaft oder eine Sicherungsübereignung. Dise Sicherheiten sind im BGB festglegt. Kommt es zu Tilgung des Kredits, dann wird die Sicherheit zurück gewährt. Der Darlehensgeber kann durch die Vereinbarung einer Sicherheit erreichen, dass er im Falle eines Zahlungsausfalls neben dem Mittel der Kündigung finanziell abgesichert wird. Privatpersonen sollten wissen, dass Hypotheken und Grundschulden nur unter Mitwirkung eines Notars geleistet werden dürfen.
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